Accessibility

Die HdBA ist bemüht ILIAS barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht derzeit auf einer akribischen Selbsttestung.

Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:

  • PDF-Dokumente älteren Datums sind möglicherweise nicht oder wenig barrierefrei.
  • Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
  • Anderssprachige Begriffe sind möglicherweise nicht durchgehend ausgezeichnet.
  • Inhalte für Leichte Sprache und Gebärdensprache werden noch erstellt.
  • Bei Videos fehlen noch Untertitel, Transkription und Audio-Deskription.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren in ILIAS melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

 Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle für Barrierefreiheit

Hochschule.dLO@arbeitsagentur.de  

Diese Erklärung wurde am 28.02.2023 aktualisiert.

 

Leichte Sprache

ILIAS wird zeitnah in leichter Sprache zur Verfügung stehen. 

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de